Der Bereichsausschuss stellt auf der Grundlage des Rettungsdienstgesetzes Baden-Württemberg und der Rettungsdienstplanverordnung den Bereichsplan auf.
Dieser wird jährlich überprüft und bei notwendigen Änderungen fortgeschrieben. Er ist für die Leistungsträger und die Kostenträger verbindlich.
Im Bereichsplan werden insbesondere folgende Punkte festgelegt:
• Notfallmedizinische Versorgungsstrukturen
• Leitstellen
• Notfallrettung mit dem Rettungswagen
• Notärztliche Versorgung
• sonstige Versorgungsstrukturen der Notfallmedizin
| Bereichsplan (Stand April 2024; durch die Rechtsaufsicht genehmigt am 11.06.2024). |