Der Bereichsausschuss legt u. a. fest, wo Rettungswachen und Notarztstandorte bedarfsgerecht einzurichten sind und wie viele Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeuge dort jeweils vorzuhalten sind.
Er muss insbesondere die notärztliche Versorgung in seinem Rettungsdienstbereich planerisch sicherstellen. Zu seinen Aufgaben zählt daher auch die Gewinnung von Notärzten. Auch das jährliche Leitstellenentgelt für die Integrierte Leitstelle legt der Bereichsausschuss fest. Er bestimmt zudem die Organisatorischen Leiterinnen und Organisatorischen Leiter Rettungsdienst sowie ihre für den Rettungsdienstbereich notwendige Anzahl.
Der Bereichsausschuss tagt mindestens zwei Mal jährlich.
Für die Rechtsaufsicht über den Bereichsausschuss ist das Landratsamt Esslingen als untere Verwaltungsbehörde zuständig. Obere Rechtsaufsichtsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart.
| Geschäftsordnung des Bereichsausschusses (Stand 15.04.2019) |