In Baden-Württemberg gibt es 35 Rettungsdienstbereiche.
Deren Grenzen entsprechen grundsätzlich den jeweiligen Landkreisgrenzen.
In jedem Rettungsdienstbereich wird ein Bereichsausschuss für den Rettungsdienst (Bereichsausschuss) gebildet.
Seine Struktur und Aufgaben sind im Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg - § 10 festgeschrieben.
Der Bereichsausschuss ist das verantwortliche Gremium für alle Angelegenheiten des Rettungsdienstbereiches sowie für die Planung und Ausgestaltung des Rettungsdienstes.