Der Bereichsausschuss

In Baden-Württemberg gibt es 35 Rettungsdienstbereiche. 
Deren Grenzen entsprechen grundsätzlich den jeweiligen Landkreisgrenzen. 
In jedem Rettungsdienstbereich wird ein Bereichsausschuss für den Rettungsdienst (Bereichsausschuss) gebildet. 
Seine Struktur und Aufgaben sind im Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg - § 10 festgeschrieben.

Der Bereichsausschuss ist das verantwortliche Gremium für alle Angelegenheiten des Rettungsdienstbereiches sowie für die Planung und Ausgestaltung des Rettungsdienstes.

Der Bereichsausschuss hat vielfältige Aufgaben.

Der Bereichsausschuss umfasst 14 stimmberechtigte Mitglieder.

Die Geschäftsstelle ist bei der DRK Rettungsdienst Esslingen-Nürtingen gGmbH angesiedelt.

Der Bereichsplan ist die verbindliche Planungsgrundlage für den Bereichsausschuss.

Hier können Sie die Protokolle des Bereichausschusses einsehen.

Der Bereichsausschuss hat vielfältige Aufgaben.

Der Bereichsausschuss umfasst 14 stimmberechtigte Mitglieder.

Die Geschäftsstelle ist bei der DRK Rettungsdienst Esslingen-Nürtingen gGmbH angesiedelt.

Der Bereichsplan ist die verbindliche Planungsgrundlage für den Bereichsausschuss.

Hier können Sie die Protokolle des Bereichausschusses einsehen.