Einsatzstatistik & Planungsfrist

Von der Hilfsfrist zur Planungsfrist 

Mit der Reform des Rettungsdienstgesetzes Baden-Württemberg in 2024 (RDG-BW, 25.07.2024) wurde der bisher bekannte Begriff der „Hilfsfrist“ durch den Begriff „Planungsfrist“ ersetzt.

Sie ist eine wichtige Kennzahl für den Rettungsdienst.
Gemäß der neuen Planungsfrist soll das erste Rettungsmittel in 95 Prozent der Fälle/Kalenderjahr innerhalb von 12 Minuten nach der Notfallmeldung am Notfallort eintreffen.

Für bestimmte Notfalleinsätze - z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall oder HNO - ist eine Prähospitalzeit von nicht mehr als 60 Minuten in 80 Prozent der Fälle/Kalenderjahr künftig vorgegeben. 
Die Prähospitalzeit ist die Zeit, bis der Notfallpatient in der nächstgelegenen für die Versorgung geeigneten Einrichtung ankommt.

Diese Fristen gelten für Einsätze der Notfallkategorie 1, bei denen akut höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Das Einsatzaufkommen im Rettungsdienstbereich Esslingen hat sich in den zurückliegenden fünf Jahren folgendermaßen entwickelt:

 20212022202320242025
FW4.6164.2974.4844.5674.547
NEF15.06215.42315.36814.30212.207
RTW43.45448.61947.91449.84852.255
KTW51.51452.56454.39554.52752.105
 116.667122.925124.184125.268123.139

FW= Feuerwehr; NEF=Notarzteinsatzfahrzeug; 
RTW=Rettungswagen; KTW=Krankentransportwagen